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Volksschulkind sein / Berliner Gemeindeschulen
Neun von zehn
Schulkindern in Preußen gingen zur Volksschule.
In Berlin
wurden die Volksschulen „Gemeindeschulen“ genannt.
Eine Berliner Gemeindeschule hatte in dieser Zeit schon acht Klassen,
die von 8 bis 1 gezählt wurden. Die Kinder wurden im Alter von
sechs Jahren in die achte Klasse eingeschult und mit 14 Jahren aus der
ersten Klasse entlassen.
Das Bildungsniveau der
Volksschüler/innen war um 1910 so hoch wie niemals davor. Im Grundlehrplan von 1902 waren Unterrichts- inhalte und Methoden
modernen
Bildungsanforderungen angepasst worden.
Gleichzeitig
prägten konservative, nationale sowie monarchistische
Gesinnung und militärischer Zeitgeist das Schulleben. Zu den
traditionellen Leitbildern gehörte die Trennung der
Geschlechter in der Schule. In den großen Berliner
Gemeindeschulen waren Mädchen und Jungen nicht nur in eigenen
Schulen oder Klassen, sondern sogar auf dem Schulhof getrennt.
Diese „Schulkasernen“ waren konstruiert und
ausgestattet nach den modernsten Erkenntnissen der Schulhygiene,
zweckmäßig und zugleich auf das gesundheitliche Wohl
der Schulkinder bedacht.
1911 gab es in Berlin 306 Gemeindeschulen für knapp 225 000
Schüler und Schülerinnen. Der Besuch der
Gemeindeschule war für Berliner Kinder seit 1870 (im gesamten
Preußen seit 1888) unentgeltlich. Im Durchschnitt saßen nur noch 42
Schülerinnen und Schüler in einer Klasse, 1900 waren
es noch 50. Das Berliner Volksschul- wesen hatte sich als vorbildlich
für ganz Preußen entwickelt.
Ein gravierender Mangel blieb bestehen: Es gab keinen Übergang
von der Volksschulbildung zur höheren Bildung. Nur Kinder der
höheren sozialen Schichten konnten ein Gymnasium oder Lyzeum
und die dazugehörende „Vorschule“
besuchen.
Erst mit dem Ende der Monarchie wurde durch das Reichsgrund-
schulgesetz von 1920 die gemeinsame, vierjährige Grundschule
für alle Kinder in Deutschland eingeführt.
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