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Titulaturen
Der Abschnitt „Kurtze tittel odder
Cantzelei
Buechlein wie mann eynem jden / hohen und nidern standts / geburt /
oder ampts halben / schreiben sol.“ beinhaltet sogenannte
Titulaturen oder Anreden.
Diese kennzeichneten Beruf, Stand, Rang und Würde ihres
Trägers und entsprachen der ständischen Gliederung
der
Gesellschaft.
In den Kanzleien gab es genaue Vorschriften für die
jeweilige Anredeformel.
Beispiele:
Anrede für den Papst:
„ALler heyligster und seligst in Gott / vatter unnd herr N.
der
heil. Roemischen Kirchen / und gmeyner Christenheyt oeberster bischoff
odder fürst / Aller gnedigster herr“
Anrede für eine Priorin (Vorsteherin eines Klosters):
„Würdige / andechtige oder geistliche fraw“
Anrede für den römischen Kaiser:
„Dem allerdurchleuchtigsten / großmechtigsten /
fürsten und herren / N. Roemischen keyser / zu allen zeitten
merer
deß Reichs meinem allergnedigsten herren“
Anrede für den Stadtschreiber oder einen Amtsträger
einer trefflichen Stadt:
„Dem achtbarn und weisen (so er ein doctor) hochgelerten (ein
magister) wolgelerten N.“
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